Anforderungen an deutsche Archiv-Systeme nach den Vorgaben des Bundesministerium der Finanzen
Aus einem Schreiben vom 14.11.2014 des Bundesministeriums für Finanzen ist folgendes zu berücksichtigen:
- “Die ... Daten müssen unter Beachtung der Ordnungvorschriften quantitativ und qualitativ gleichwertig in ein neues System... überführt werden.
- Bei einer erforderlichen Datenumwandlung darf... keine inhaltliche Änderung der Daten vorgenommen werden.
- Das neue System... muss in quantitativer und qualitativer Hinsicht die gleichen Auswertungen... ermöglichen, als wären die Daten noch im Produktivsystem”