Anforderungen an deutsche Archiv-Systeme nach den Vorgaben des Bundesministerium der Finanzen




Aus einem Schreiben vom 14.11.2014 des Bundesministeriums für Finanzen ist folgendes zu berücksichtigen:

  1. “Die ... Daten müssen unter Beachtung der Ordnungvorschriften quantitativ und qualitativ gleichwertig in ein neues System... überführt werden.
  2. Bei einer erforderlichen Datenumwandlung darf... keine inhaltliche Änderung der Daten vorgenommen werden.
  3. Das neue System... muss in quantitativer und qualitativer Hinsicht die gleichen Auswertungen... ermöglichen, als wären die Daten noch im Produktivsystem”


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